09. April 2019

Immobilienfinanzierung: Vergleichen lohnt sich

Ein Immobilienkauf ist eine finanzielle Herausforderung und sollte sorgfältig durchdacht werden. Hier lohnt es sich, Kreditangebote zu vergleichen, um die optimale Finanzierung für die eigenen Anforderungen zu finden. Im aktuellen Baukredit-Vergleich der Stiftung Warentest zeigt sich: Auch in Zeiten niedriger Zinsen lassen sich mit dem richtigen Kredit mehrere Zehntausend Euro sparen.

Topangebote in allen Kredit-Varianten
Laut Stiftung Warentest unterscheiden sich die Zinssätze, je nach Zins­bindung, Eigen­kapital und Immobilie, deutlich. Topangebote gab es jedoch in allen Varianten. Im Test stellte sich heraus, dass Darlehen mit zehn Jahren Zinsbindung die günstigste Variante sind; hier liegt der Zinssatz bei unter einem Prozent. Auch bei den Krediten mit fester Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 20 oder 25 Jahren fanden sie sehr gute Angebote.
Das überraschende Ergebnis: Fast immer war das teuerste Angebot doppelt so teuer wie das günstigste.

Stiftung Warentest rät zum Vergleich
Mit dem richtigen Angebot lassen sich fünfstellige Beträge einsparen. Deshalb rät Stiftung Warentest: Haus- und Wohnungskäufer sollten sich mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen, um das beste Angebot für ihre Bedürfnisse zu finden.

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08.05.2025

Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Frühjahr die Hauptsaison der Eigentümerversammlungen. Darauf weist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) hin. Eigentümer, die sich seit der letzten Versammlung Gedanken über mögliche Anträge gemacht haben, sollten diese jetzt einreichen, um ihre Themen rechtzeitig in die Tagesordnung einbringen zu können. Die Versammlung ist ein zentrales Forum, um über Finanzen, Instandhaltungen und Regelungen in der Gemeinschaft zu entscheiden – insbesondere über die Jahresabrechnung, die laut gängiger Praxis bis spätestens Juni beschlossen werden sollte, sofern der Verwaltervertrag nichts anderes vorsieht.

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