25. Juli 2019

Studie zu Abfallgebühren zeigt große Unterschiede

Der Eigentümerverband Haus & Grund plädiert dafür, dass Wohnen in Deutschland bezahlbar bleiben muss. Da hierbei auch die Wohnnebenkosten eine Rolle spielen, rückt der Verein in einer aktuellen Studie die Müllgebühren und Serviceleistungen der 100 einwohnerstärksten Städte Deutschlands in den Fokus.

Müllgebühren müssen nicht hoch sein – sind es aber häufig
In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat, wurde die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs miteinander verglichen. „In Flensburg zahlt unsere Familie für einen 14-tägigen Vollservice 130,20 Euro. In Leverkusen zahlt sie für einen 14-tägigen Teilservice 562,16 Euro. Das sind über 430 Euro jedes Jahr mehr – bei einem geringeren Service“, berichtet Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Zu den günstigsten Städten gehören Flensburg, Nürnberg und Magdeburg, am höchsten sind die Gebühren in Bergisch Gladbach, Moers und Leverkusen. Warnecke betont, dass keine Stadt an den Pranger gestellt werden soll: „Wir wollen für Transparenz sorgen und die Städte und Gemeinden motivieren, ihre Dienstleistungen für die Bürger günstiger, flexibler und transparenter anzubieten.“

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08.05.2025

Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Frühjahr die Hauptsaison der Eigentümerversammlungen. Darauf weist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) hin. Eigentümer, die sich seit der letzten Versammlung Gedanken über mögliche Anträge gemacht haben, sollten diese jetzt einreichen, um ihre Themen rechtzeitig in die Tagesordnung einbringen zu können. Die Versammlung ist ein zentrales Forum, um über Finanzen, Instandhaltungen und Regelungen in der Gemeinschaft zu entscheiden – insbesondere über die Jahresabrechnung, die laut gängiger Praxis bis spätestens Juni beschlossen werden sollte, sofern der Verwaltervertrag nichts anderes vorsieht.

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