18. November 2021

Guter Rat: Energetische Sanierung

Der Verband privater Bauherren (VPB) rät: Vor dem Hintergrund des Klimawandels muss die energetische Sanierung des Gebäudebestands noch verstärkt vorangetrieben und es müssen entsprechende Anreize durch die Politik gesetzt werden. Der CO2-Preis wird steigen – somit sind energetische Sanierungen sowohl finanziell, als auch im Sinne der Klimaschutz-Ziele sinnvoll.

Die individuelle Situation ist entscheidend

Thomas Weber, Energieberater und Bausachverständiger im VPB-Regionalbüro Fulda, rät deshalb, sich zunächst über die Varianten der Energieberatung informieren zu lassen: „Eigentümer können zwischen zwei Beratungsvarianten wählen. Ob wir ihnen die Gesamtsanierung als Ganzes zu einem KfW-Effizienzhaus darstellen sollen oder wie das Gebäude schrittweise über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann. Die Eigentümer können damit die Sanierung ihrer individuellen Lebens- und Finanzsituation entsprechend gestalten.“

Unabhängigen Berater finden

Eigentümer sollten vor allem darauf achten, dass ihr Energieberater unabhängig ist und nicht darauf abzielt, ihnen bestimmte Leistungen oder Produkte zu verkaufen. Ein unabhängiger Berater betrachtet das gesamte Gebäude und stimmt die Maßnahmen sinnvoll aufeinander ab, sodass am Ende ein finanziell und energetisch gutes Gesamtergebnis erzielt wird.

 

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05.02.2026

Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

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