29. Dezember 2022

Jahreswechsel: Das ändert sich im neuen Jahr

Das Jahr 2023 beginnt nicht allein mit Knallerei und guten Neujahrsvorsätzen: auch in der Immobilienbranche kommen Änderungen auf Eigentümer, Mieter und Bauherren zu. Lesen Sie hier, was im neuen Jahr wichtig ist.

Grundsteuererklärung: Eigentlich sollten Eigentümer die Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022 eigereicht haben. Aufgrund einiger Schwierigkeiten wurde die Frist nun einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Energiepreisbremsen: Ab März gelten die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme, der Bundesrat hat dem Entwurf jüngst zugestimmt. Für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

CO2-Preis: Im November hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss gebilligt, der ein Stufenmodell bei der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern vorsieht. Je besser der energetische Zustand des Hauses, desto günstiger wird es für den Vermieter. Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft.

Erben: Die Bemessungsgrundlagen für das Erben von Grundstücken wurde geändert, die Übertragung von Immobilien könnte somit teurer werden. Dies gilt mit dem Stichtag 31.12.2022.

GEG-Novelle: Anfang 2023 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Damit einher geht eine Verschärfung des Neubaustandards auf „EH 55“.  Die Anforderungen an den Wärmeschutz steigen hingegen nicht weiter an.

 

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Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Ihr Team der HHR Die Immobilienpartner

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